Zunft zun Schmieden

Zunftspruch

Den Hammer wählt die Zunft als Bild der Mannesstärke, die Zange als das Sinnbild ihrer Willenskraft. Verein’ge damit noch der hier gekrümmten Schlange Ringelzeichen, ruft Bürg’schaft laut: Vom Schmied wird ewig nie die Bürgertreue weichen.

Schmiedehandwerk

Der Zunft zun Schmieden ist laut Zunftbrief von 1499 nebst dem eigentlichen Schmiedehandwerk auch das freie Handwerk zugeordnet.
Dem Schmiedehandwerk gehören Hufschmiede, Haubenschmiede, Klingenschmiede, Messerschmiede, Sporer, Schlosser sowie Nagler an. Freie Handwerke sind Glockengiesser, Kannengiesser, Hafengiesser, Kupferschmied, Spengler, Harnischer, Schwertfeger, Wagner, Zimmerleute, Maurer, Steinmetze, Schleifer, Tischmacher und Ziegler.
Nur durch Zugehörigkeit zu einer Zunft konnten auch diese zweite Gruppe ihre politischen Rechte ausüben.

Zunfthaus

Die Schmieden trafen sich nachweisbar schon 1393 an jenem Ort, wo heute noch die Schmiedstube steht (Vordergasse 61).

Nach dem endgültigen Verlust der politischen Rechte der Zünfte durch die Stadtverfassung von 1847 und im Hinblick auf die Handes- und Gewerbefreiheit durch die Kantonsverfassung von 1851 verkauften die Schmieden ihre Schmiedstube am 12. September 1848 für 5‘000 Gulden.

«Wer nicht will fromm und fridlich sein, geh nicht durch diese Thür hinein.»

Diese Inschrift im Portal lässt auf eine strenge Ordnung im Innern des Zunfthauses schliessen. So war das Mitbringen von Äxten und Beilen verboten. Wer diese Vorschrift missachtete, musste eine Busse bezahlen, die gewöhnlich aus einer Kanne Wein bestand.

Zunftfamilien

Abegg, Bäschlin, Becker, Beglinger, Bendel, Beutel, Bodmer, Brupbacher, Fischbacher, Gut,  Hurter, Jezler, Kübler, Leu, Moser, Pesci, Rauber, Ruckstuhl, Schachenmann, Schäpper, Schnezler, Sigg, Sorg, Steinacher, Stierlin, Sulzer, Wermuth, Fischer, Auckenthaler

Quelle

Martin Sulzer (1. Zunftmeister)

Für weitere Informationen

Kontakt

Zunftmeister
Eugen Da Pra